Sehr geehrte Kunden,

das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet uns zur Rücknahme und zur umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Für Hersteller von Batterien gilt:
Laut § 5 (1) des BattG sind die Hersteller verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 Satz 1 zurückgenommenen Altbatterien und die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 13 Absatz 1 erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und nach § 14 zu verwerten. Nicht verwertbare Altbatterien sind nach § 14 zu beseitigen.
Die Ametatec GmbH hat sich dem System CCR REBAT angeschlossen und erfüllt somit sämtliche gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus erfolgte die Registrierung beim Umweltbundesamt.
Das Batterierücknahmesystem CCR REBAT übernimmt für Hersteller und Importeure die wesentlichen Pflichten aus dem Batteriegesetz.
Sollten Sie Fragen zur Entsorgung haben oder Behälter für die Abholung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Für Endnutzer der Batterien gilt:
Jeder Endnutzer ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
Geben Sie bitte sämtliche Batterien nach Gebrauch unentgeltlich in den Verkaufsstellen oder an anderen autorisierten Rücknahmestationen zurück.
Die Entsorgung der Batterien über den Hausmüll ist gesetzlich untersagt; dies wird durch das Piktogramm der durchgestrichenen Mülltonne verdeutlicht.

Leisten Sie gemeinsam mit uns einen wichtigen Beitrag für den Schutz unserer Umwelt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.rebat.de